Oft gestellte Fragen

Gema Gebühren - wann muss eine Abgabe an die Gema erfolgen

  • Was bedeutet Gema
    Gema ist eine Institution die darüber wacht, dass wenn Werke von Künstlern öffentlich dargeboten werden,
    diese entsprechend dafür eine Entlohnung erhalten.
    Vereinfacht: immer wenn 'last Christmas' öffentlich gespielt wird, erhält die Gruppe Wham! bzw.
    George Michael Kohle

  • Bei der Klärung der Frage, ob die eigene Party öffentlich ist oder nicht, hilft ein Blick ins Urheberrechtsgesetz: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“ Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind also beispielsweise öffentlich, die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht.

  • Vereinfacht ausgedrückt:
    wird ein Eintrittsgeld erhoben und/oder es haben auch unbekannte (s.o.) Personen Zutritt zu der Veranstaltung, dann ist eine entsprechende Gema-Gebühr logischer Weise zu entrichten. Sind zu der Veranstaltung nur persönlich bekannte Personen geladen und es wird kein Entgelt erhoben, dann handelt es sich um eine private, nicht Gebühren verpflichtende Veranstaltung.

  • Bitte beachten:
    - bei Saalmieten kann eine Gema-Gebühr oftmals enthalten sein (beim Vermieter einfach mal nachfragen)
    - bei Anmietungen von Lokalitäten muss ansonsten sichergestellt sein, dass auch nur die geladenen Gäste Zutritt haben
    - ansonsten ist die Gema-Gebühr fällig.

  • Schlusswort:
    Die Gema-Gebühr wird immer vom Veranstalter entrichtet.
    Sollten Unsicherheiten eurerseits bestehen, einfach nachfragen - wir regeln das schon im Sinne der Rechtsprechung!
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